Allgemeine Garantiebedingungen

Allgemeine Garantiebedingungen
  1. Garantiegegenstand 

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung „SP Europe sp. z o.o.“ mit Sitz in Warschau (Bohaterów Warszawy-Straße 23/2, 02- 495 Warschau, Polen), eingetragen im Unternehmensregister des Landesgerichtsregisters unter der Nummer (KRS): 0000621878, NIP: 5342521638, REGON: 364659926 (im Folgenden «SP Europe» genannt), gewährt eine zweijährige Garantie für neue Fahrzeugersatzteile der Marke STELLOX (im Folgenden «Produkt» genannt), die für Pkw verwendet werden, und ein Jahr Garantie für Anwendungen in Lkw und Bussen. 

Die vorliegenden Garantiebedingungen gelten nicht für Verbraucher. 

Die Bedingungen dieser Garantie gelten nur für den unmittelbaren Käufer und finden keine Anwendung auf Personen, die an der weiteren Lieferkette beteiligt sind. 

Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Rechnungsstellung. Die Person, die den Anspruch stellt (im Folgenden «Anspruchsteller» genannt), ist verpflichtet, zusammen mit dem Anspruch eine Rechnung vorzulegen, die den Kauf belegt. 

Die unten folgenden Bedingungen beschreiben sonstige Anforderungen, das Garantieverfahren und den Umfang der Garantie. Rechtsgewährleistung und andere gesetzliche Anforderungen gleich aus welchem Rechtsgrund sind nicht auf diese Garantie beschränkt. 

 

  1. Voraussetzung für einen Anspruch aus der Garantie 

Ein Anspruch aus der Garantie kann nur dann geltend gemacht werden, wenn das Produkt ursprünglich defekt war. Das Produkt soll ursprünglich defekt gewesen sein, wenn es bereits bei der Übergabe an den Käufer Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsmerkmalen oder von den für die vereinbarte oder allgemein akzeptierte Verwendung dieses Produkts erforderlichen und standardmäßigen Qualitätsmerkmalen aufwies.

 

  1. Verpflichtungen aus der Garantie 

Wenn ein Anspruch gestellt wird und die erforderlichen Nachweise vorgelegt werden, ersetzt SP Europe nach Vereinbarung mit dem Anspruchsteller die minderwertige Ware oder zahlt die vom Anspruchsteller für dieses Produkt gezahlten Gelder innerhalb von 7 Werktagen nach Beantwortung der Reklamation des Anspruchstellers zurück, es sei denn, SP Europe beweist, dass die minderwertige Qualität auf die Verletzung der Vorschriften zur Verwendung bzw. Lagerung des Produkts durch den Käufer zurückzuführen ist. 

Jegliche Ansprüche im Rahmen der Allgemeinen Garantiebedingungen sind auf die oben genannten Verpflichtungen beschränkt. Aus diesem Grund wird das defekte Produkt im Rahmen der Allgemeinen Garantiebedingungen nicht repariert bzw. werden jegliche Aufwendungen und Kosten, die mit einer solchen Reparatur verbunden sind, wie z. B. Ausbau- und Montagekosten, sowie jegliche Folgeschäden, die durch das defekte Produkt verursacht werden, nicht erstattet. 

 

  1. Fälle, die von der Garantie ausgenommen sind

Die allgemeinen Garantiebedingungen erstrecken sich nicht auf Defekte oder Mängel, die nicht auf eine Nichtübereinstimmung der Qualitätsmerkmale zurückzuführen sind, die bereits vor der Übergabe an den Käufer vorlag. 

Insbesondere gilt die Garantie nicht für folgende Fälle: unsachgemäße Installation, Nichteinhaltung der vom jeweiligen Fahrzeughersteller festgelegten Wartungsanforderungen, Verwendung des Produkts in Fahrzeugen, die nicht für öffentliche Straßen bestimmt sind oder in Fahrzeugen, für die das Produkt gemäß den von SP Europe veröffentlichten Nutzungsbedingungen nicht vorgesehen ist, natürlicher Verschleiß, unsachgemäße Lagerung, Überarbeitung oder andere spätere Änderungen des Produkts oder andere äußere Einflüsse darauf. 

Garantieansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn: 

  • eine Fehlfunktion des Geräts, dessen Teil das betroffene Produkt war, zu einer Fehlfunktion oder Beschädigung des Produkts geführt hat; 
  • das Produkt durch den Käufer oder durch Dritte mechanisch beschädigt wurde; 
  • der vom Anspruchsteller angegebene Defekt unter normalen Betriebsbedingungen nicht auftritt; 
  • das Produkt einer Änderung, Modifikation, Reparatur oder Zerlegung unterzogen wurde. 

 

  1. Abwicklung von Ansprüchen im Rahmen der Garantie 

Das Formular für einen Garantieanspruch bei SP Europe finden Sie auf der Website https://pl.speautoparts.com/gwarancja/ 

Der Anspruch muss an SP Europe per E-Mail an die Adresse support@speuropre.pl gerichtet werden. 

Der Anspruchsteller hat alle in dem Reklamationsformular angegebenen Punkte auszufüllen. SP Europe behält sich das Recht vor, die Prüfung der Beschwerde des Anspruchstellers zu verweigern, wenn das Reklamationsformular falsch ausgefüllt wird. Der Anspruch muss so genau wie möglich dargelegt werden, wobei die tatsächliche Ursache der Beschwerde darzustellen ist. Die Darstellung muss relevante Informationen über die Umstände enthalten, unter denen der Defekt festgestellt wurde. Wenn der Anspruch Elektrik-Ersatzteile des Fahrzeugs betrifft, muss der Anspruchsteller die Daten einer Computerdiagnose (Diagnosekarte mit der Unterschrift der Person, die die Diagnose durchgeführt hat – in jeder Form) vorlegen, sofern der Fehler nur mit Hilfe eines Scanners direkt am Fahrzeug diagnostiziert werden kann. 

Falls die vom Anspruchsteller aufgenommenen Fotos nicht ausreichend sind, um die Reklamation fern zu behandeln, oder das Produkt zur weiteren Überprüfung an das Werk des Herstellers versendet werden muss, muss der Anspruchsteller das reklamierte Teil an die folgende Adresse von SP Europe zustellen: ul. Św. Józefa 1, 05-840 Brwinów. 

Der Anspruchsteller gibt sich mit der Durchführung der zerstörenden Untersuchung des Produkts einverstanden, vorausgesetzt, dass eine solche Maßnahme erforderlich ist, um den Grund der Reklamation zu ermitteln, und dass diese vorher mit dem Anspruchsteller abgestimmt wird. 

 

  1. Verfahren zur Abwicklung von Garantieansprüchen 

Garantieansprüche werden innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang per E-Mail an die Adresse support@speuropre.pl bearbeitet. Im Falle einer Notwendigkeit, das Produkt an das Werk des Herstellers zu versenden, kann die Bearbeitungsfrist verlängert werden.

Über die Ergebnisse der Prüfung des Garantieanspruchs sowie die Notwendigkeit einer Verlängerung der Bearbeitungsfrist informiert SP Europe den Anspruchsteller per E-Mail über die Adresse, von der der Anspruch ausgegangen ist, sofern der Anspruchsteller keine andere Adresse angegeben hat. 

Im Falle der Versendung des Produkts an das Werk des Herstellers behält sich der Verkäufer das Recht vor, bei der Prüfung der Reklamation dem Gutachten vom Sachverständigen des Herstellers Rechnung zu tragen. 

Im Falle einer Ablehnung des Garantieanspruchs ist der Anspruchsteller verpflichtet, das Produkt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Gutachtens auf eigene Kosten abzuholen. Nimmt der Anspruchsteller das Produkt innerhalb der oben genannten Frist nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, dem Anspruchsteller ab dem 15. Tag eine Gebühr für eine nicht vertragliche Aufbewahrung des Produkts anzurechnen. Der Verkäufer informiert den Anspruchsteller über die anfallenden Gebühren, deren Höhe und das Anfangsdatum der Anrechnung von Gebühren per E-Mail über die Adresse, von der der Anspruch ausgegangen ist, sofern der Anspruchsteller keine andere Adresse angegeben hat. Die maximale allgemeine Frist für die Aufbewahrung des Produkts durch den Verkäufer beträgt 3 Monate. Nach Ablauf dieser Frist entsorgt SP Europe das Produkt ohne Entschädigungspflicht. 

 

  1. Verarbeitung von personenbezogenen Daten 

Der Anspruchsteller, indem er einen Garantieantrag abfertigt, stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die Fa. SP Europe Sp. z o.o. in Übereinstimmung mit den in der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 festgelegten Grundsätzen zu, zum Zweck der Ausübung seiner Rechte, die sich aus dem Warenkauf ergeben. 

SP Europe sp. z o.o. ist der Verantwortliche für die Verarbeitung der vom Anspruchsteller übermittelten personenbezogenen Daten, und die Daten werden gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung – für die Zwecke im Zusammenhang mit der Erfüllung der Garantieverpflichtungen des Verantwortlichen – sowie Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) der Verordnung – um die Geltendmachung von Ansprüchen zu ermöglichen oder zum Schutz seiner Interessen (rechtmäßiges Interesse des Verantwortlichen) verarbeitet. 

Die Bereitstellung von Daten ist freiwillig, jedoch notwendig für die ordnungsgemäße Erfüllung der Garantieverpflichtungen. Personenbezogene Daten werden von SP Europe nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für Dritte offengelegt (z. B. für das Herstellerwerk). Die Daten unterliegen keinem Profiling. 

Der Anspruchsteller hat das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten, das Recht auf Berichtigung der Daten, hat einen Anspruch auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten, auf Datenübertragbarkeit, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und hat außerdem das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, also beim Vorstand des Amtes für Schutz personenbezogener Daten, Beschwerde einzulegen, wenn erkannt wird, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gegen die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 verstößt.

Die vom Anspruchsteller übermittelten personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, bis die Garantieverpflichtungen erfüllt sind, und auch für die Dauer der Verjährungsfrist, die sich aus dem Vertrag ergibt.

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